Altes abreißen und Neues wagen
Was für ein Rückschlag! Die historischen Balken unserer alte Hopfenhalle halten nicht. Neue Hölzer...
Wir haben in der letzten Woche spannende Termine erlebet. Wir durften im Ortschafsrat und im technischen Ausschuss des Gemeinderats eine mögliche Entwicklung des Hopfenguts aufzeigen. Mit dem Umbau unserer alten Hopfenhalle und der Umstellung zum Biohopfenanbau sind wir schon kräftig am Entwickeln könnte man meinen. Bei diesen Sitzungsterminen stand jedoch nicht unser Hopfengut 21* sondern tatsächlich Hopfengut 31 auf dem Programm. Es ging um die Frage, wo wollen wir in 10 Jahren sein? Und was brauchen wir dafür? Gute Nerven, Baldrian, Glück und Verstand, Spaß an unseren Aufgaben, ein Goldesel oder besser eine ganze eine Herde Goldesel und natürlich eine Bauleitplanung. Eine Bauleitplanung? Fürs Verständnis ein kleiner Exkurs ins Baurecht: Unser Hopfengut liegt im Außenbereich. Landwirte dürfen so manches im Außenbereich bauen. Wie praktisch, denn wir sind Landwirte. Doch für langfristige Planungssicherheit ist bei Vorhaben wie den unseren ein Bebauungsplan als Ergebnis einer Bauleitplanung sinnvoll. Denn der liefert die Regeln und die rechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Areals. Wir haben unser Hopfengut 31 sehr gut vor Augen: Es wäre doch der Hammer, wenn unserer Brauerei, Brennerei, und die Hopfenmanufaktur sich in einem eigenen Gebäude entwickeln könnten, wenn wir Platz für die ein oder andere Ferienwohnung schaffen könnten und wir einen schlauen Ort für einen Parkplatz fänden, der möglichst praktisch ist und unsere Nachbarn nicht stört. Gemeinsam mit unseren Freunden von Studio Duktus Johanna Barthen und Tom Buser haben wir aus diesen Zielen ein Konzept erstellt und sind damit losgezogen, um zu überzeugen, dass das Hopfengut für die Zukunft einen Bebauungsplan benötigt.
Angetreten sind wir übrigens nicht alleine. Denn auch unsere Nachbarn vom Haus der Landwirtschaft und vom Reiterhof Kuglmeier haben sich mit Zukunftsfragen beschäftigt.
Die Räte haben sich unsere Präsentation genau angehört und es wurden gute Fragen gestellt und anschließend diskutiert. Wir haben viele ermutigende Rückmeldungen und im technischen Ausschuss einen einstimmigen Beschluss für eine Bauleitplanung des Areals erhalten. Eine wichtige Bergetappe geschafft und weiter geht’s. Wir sind gespannt auf diesen langen Prozess der vor uns liegt und alles was dazu gehört. Und dazwischen beschäftigen wir uns am besten mal mit dem Bau unserer alten Hopfenhalle, denn ohne Hopfengut 21 kein Hopfengut 31.
Leseempfehlung für mehr Details: Schwäbische Zeitung, 14.07.21; Teil Tettnang; „So könnte sich das Hopfengut weiter entwickeln“
*Intern läuft der Umbau der alten Hopfenhalle bei uns unter dem Aktenzeichen Hopfengut 21… Wie das entstanden ist wissen wir schon gar nicht mehr. War es wegen dem Wunschfertigstellungsdatum, oder eine Anspielung an Stuttgart 21? Wie auch immer !
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